Hoffmann & Hoffmann Ihre Steuerberater Am Hammerwerk
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Lisa Hoffmann, Fabian Hoffmann, Steuerberatung, Grevenbroich, Am Hammerwerk

Finanzbuchhaltung

Ziel ist, eine optimierte Unternehmensführung durch eine aktuelle und aussagekräftige Buchführung zu ermöglichen. Dafür erforderlich sind betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie die Kostenrechnung. Anhand dessen können wir gemeinsam feststellen, wo Ihr Unternehmen steht, erkennen welche Kosten zu hoch sind und bestimmen welche steuerlichen Gestaltungen für Sie sinnvoll sind.

Im engen Zusammenhang mit den Auswertungen steht eine gepflegte Offenen-Posten Verwaltung. Hiermit erhalten Sie einen Überblick über Ihre Außenstände und Zahlungsverpflichtungen.

Beim Belegaustausch können Sie individuell entscheiden, ob Sie die digitale Variante oder die klassische Variante bevorzugen.

Bei der klassischen Variante lassen Sie uns die Buchhaltungsbelege mit der Post oder durch persönliche Abgabe in der Kanzlei zukommen.

Bei der digitalen Variante setzen wir digitales Belegbuchen ein. Diese Variante ermöglicht es Ihnen uns gescannte Buchhaltungsbelege bequem online zur Verfügung zu stellen. Die Originale verlassen dabei nicht Ihr Haus und sind stets verfügbar. Auch der Versand der betriebswirtschaftlichen Auswertungen kann digital erfolgen.

Folgendes können wir Ihnen im Rahmen der Finanzbuchhaltung anbieten:

  • Laufende Verbuchung der Geschäftsvorfälle
  • Erstellung der Anlagenbuchhaltung
  • Elektronischer Abruf der Kontoauszugsdaten
  • Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung mit Summen- und Saldenliste
  • Erstellung des Antrags auf Dauerfristverlängerung (für umsatzsteuerliche Zwecke)
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Erstellung und Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung
  • Offene Posten Buchhaltung
  • Kostenrechnung
  • Anträge auf Anpassung der Steuervorauszahlungen
  • Klärung laufender Anfragen

Lohnbuchhaltung

Wir sind stets auf dem neuesten Stand im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und können Ihnen alle Fragen kompetent beantworten. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess Ihrer Lohnabrechnung unter Beachtung sämtlicher steuerrechtlicher Vorgaben.

In dem Zusammenhang bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Übermittlung aller gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldungen an Krankenkassen und Finanzämter
  • An- und Abmeldungen bei Sozialversicherungsträgern
  • ELStAM-Abgleich mit dem Finanzamt
  • Vorbereitung der Zahlungsaufträge
  • Erstellung der Buchungslisten für die Finanzbuchhaltung
  • Abschluss der Lohnkonten am Jahresende (SV-Jahresmeldung, Jahreslohnsteuerbescheinigung, Lohnsteuerjahresausgleich)
  • Erstellung von Bescheinigungen und Anträgen (z.B. für die Arbeitsagentur, Krankenkassen, Versicherungen und Sozialversicherungsträgern)
  • Erstellung von Lohnfortzahlungsanträgen im Krankheitsfall, Mutterschaftsgeld
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaft
  • Führung von Urlaubskonten
  • Einrichtung von Lohnpfändungen
  • Unterstützung bei Lohnsteueraußenprüfungen und Prüfungen der Sozialversicherungsträger

Jahresabschlüsse und betriebliche Steuererklärungen

Nach Beendigung des Geschäftsjahres fertigen wir für Sie den Jahresabschluss an und erstellen die erforderlichen Steuererklärungen.

Wir erstellen für Sie jede erforderliche Art von Bilanz und Gewinnermittlung für Einzelunternehmen, Freiberufler, Vereine, Kapital- und Personengesellschaften. Die damit zusammenhängende Kommunikation mit Ihrem Finanzamt übernehmen wir ebenfalls für Sie.

Sobald wir den finalen Entwurf des Jahresabschlusses fertiggestellt haben, setzen wir uns bei Bedarf gerne mit Ihnen zusammen. In dem Beratungsgespräch sprechen wir mit Ihnen über Ihre Zahlen, die Besonderheiten und die Unternehmensentwicklung. Wir besprechen gemeinsam welche handelsrechtlichen- und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Außerdem können Sie natürlich gerne Ihre Fragen mitbringen.

Für Unternehmen die Ihre Buchhaltung selber führen möchten und lediglich den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bei uns fertigen lassen, bieten wir an, schon im laufenden Jahr Ihre Zahlen auf Schlüssigkeit hin zu prüfen oder Ihre Buchhaltung vollumfänglich zu überwachen. Jedes Unternehmen ist individuell. Wir möchten für Sie die optimale Betreuung gewährleisten. Sprechen Sie uns an.

Folgende Steuererklärungen und damit zusammenhängende Leistungen fertigen wir für Sie an:

  • jährlichen betrieblichen Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Feststellungserklärungen)
  • Kapitalertragsteuererklärung bei Gewinnausschüttungen
  • Berechnung der voraussichtlichen Steuernachzahlungen und Steuererstattungen
  • Rechtzeitige Anpassung der laufenden Vorauszahlungen zur Vermeidung von hohen Steuernachzahlungen und Steuererstattungen
  • Elektronische Übermittlung der Steuererklärungsdaten an die Finanzverwaltung
  • Prüfung der Steuerbescheide auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
  • Einlegung von Einsprüchen
  • Jahresabschluss
  • Erstellung der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Hilfestellung bei der Erstellung des Lageberichtes
  • Erstellung der E-Bilanz
  • Elektronischer Finanzbericht für Banken
  • Hinweis auf Gestaltungsmöglichkeiten
  • Anlagenspiegel
  • Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
  • Bilanzbesprechung inkl. Beratung und Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit Ihrem Jahresabschluss

Unternehmerische Beratung

Wir decken im unternehmerischen Bereich mit unserer Beratungsleistungen das gesamte Spektrum von der Gründung bis zur Liquidation einer Firma ab.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei folgenden Vorhaben:

  • Existenzgründung
  • Rechtsformwahl bzw. Rechtsformwechsel
  • Firmenzusammenschlüsse und Umwandlungen
  • Bankgespräche
  • Unternehmensnachfolge
  • Betriebsprüfungen

Private Steuererklärungen

Man mag es kaum glauben, aber die einkommensteuerliche Spitzenbelastung liegt bei bis zu 42 % von ihrem Einkommen. Besonders wichtig ist es darum, Fehler bei der Erstellung der Steuererklärung zu vermeiden. Darum gilt, die größte Steuerersparnis für Sie rauszuholen.

Darüber hinaus prüfen wir den Steuerbescheid und setzen uns beim Finanzamt für Ihre Interessen ein. Wenn es erforderlich wird auch im Änderungs-, Rechtsbehelf- oder Klageverfahren.

Wir können Sie bei folgenden Angelegenheiten unterstützen:

  • Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärungen
  • Erstellung von Feststellungserklärungen für Erben- und Grundstückseigentümergemeinschaften
  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen und den zugehörigen Feststellungserklärungen
  • Überprüfung von Einheitswertbescheiden und der Erstellung von Feststellungserklärungen zum Zweck der Einheitsbewertung und der Feststellung des Grundsteuermessbescheides, insbesondere der Grundsteuererklärungen

Private Beratung

Im Rahmen der privaten Beratung können wir Ihnen unter anderem bei folgenden Vorhaben Lösungen anbieten:

  • Vermögensübertragungen
  • steuerliche Gestaltung von Schenkungen und Testamenten
  • Nacherklärungen und Selbstanzeigen
  • steuerliche Fragen rund um Ihre Vermögensanlagen
  • Erstellung von privaten Steuererklärungen (z.B. Einkommensteuer-, Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen, Einheitswertfeststellungen)

Gegenüber der Finanzverwaltung helfen wir Ihnen unter anderem bei Ihrer Interessewahrung:

  • Beantwortung von Anfragen des Finanzamtes
  • Betriebsprüfungen
  • Änderungsverfahren
  • Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren)
  • Steuerstrafverfahren
  • Beantragung verbindlicher Rechtsauskünfte
  • Klageverfahren vor den Finanzgerichten